Abrechnung: je angefangener Viertelstunde 25€
Ich rechne 25 € je angefangener Viertelstunde ab. Ein Gespräch, das beispielsweise 45 Minuten dauert, kostet 75 €; eine Stunde kostet 100 €, 1,5h kosten 150 € usw. Sie können vorab festlegen, wie lang das Gespräch dauern soll und Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, das Gespräch zu beenden; ansonsten beende ich das Gespräch zu einem mir passend erscheinenden Zeitpunkt (i.d.R. zwischen 60 und 90 Minuten).
Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen in angespannter finanzieller Lage kann ich ermäßigte Tarife anbieten, sprechen Sie mich bitte darauf an!
Die Termine Abends ab 19h kosten 120 €/h.
Die Preise für Psychotherapie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Paartherapie und Familientherapie kosten 120Euro pro Stunde bzw. 30€ pro Viertelstunde, da ich hier Mehrwertsteuer abführen muss (Paar- und Familientherapie gelten nicht als Heilberuf). Dasselbe gilt für Coaching und Burnoutprävention, je nach Tätigkeit sind diese Kosten für Sie steuerlich absetzbar. Abendtermine in diesem Bereich kosten entsprechend 140Euro/h bzw. 35€ pro Viertelstunde.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab, d.h. Sie bezahlen mir nach dem Gespräch bar gegen Quittung bzw. überweisen nach Rechnungsstellung das fällige Honorar.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie i.d.R. keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, außer Sie haben eine Zusatzversicherung für Diplom-Psychologen oder im Bereich ‘Heilpraktiker für Psychotherapie‘ abgeschlossen. Dann kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Auch Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Diplom-Psychologen oder Heilpraktikern für Psychotherapie, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist (ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr). Die Beihilfe erstattet meine Leistungen nicht.
Sofern die Krankenversicherung die Erstattung von Leistungen ‘Heilpraktiker für Psychotherapie‘ beinhaltet, ist folgendes zu beachten: ich habe keine Möglichkeit, mit der Krankenkasse direkt abzurechnen. Das heißt, Sie bezahlen als Klient das Honorar an mich und erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker, meistens Ziffern 19.2 und 20.1). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss. Nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder Ärzte kann ich nicht abrechnen, da ich keine Krankenkassenzulassung habe und zwar promoviert, aber keine Ärztin bin (ich habe Psychologie studiert, nicht Medizin).